Kostenbeitrag
(Kinder unter 2 Jahren können nicht in den Naturkindergarten aufgenommen werden und für Kinder zwischen 2-3 Jahren muss vorab eine Sondergenehmigung des Landratsamtes eingeholt werden.)
Angaben gültig ab Januar 2026 / September 2026
Betreuungszeit wöchentlich | Kostenbeitrag Ü3/ab 09.26 | Kostenbeitrag U3/ ab 09.26 |
> 20-25 Std. | 240,- Euro / 270 € | 340,- Euro / 370 € |
> 25-30 Std. | 260,- Euro / 290 € | 360,- Euro / 390 € |
> 30-35 Std. | 280,- Euro / 310 € | 380,- Euro / 410 € |
Ab September 2026 mögliche Buchungszeiten:
Von 7.15 Uhr, 7.30 Uhr oder 8 Uhr bis 13 Uhr oder 14 Uhr
Beitragsanpassungen jeweils zum Januar bzw. zum September jeden Jahres möglich
Der Beitrag ist direkt an die Trägerin zu entrichten.
Da der Naturkindergarten eine staatl. geförderte Einrichtung ist, wird der Elternbeitragszuschuss von 100 € ab dem dritten Lebensjahr pro Kind an die Einrichtung ausbezahlt. Dieser wird mit dem Kostenbeitrag verrechnet.
Der Krippenzuschuss kann für Kinder unter 3 Jahre beantragt werden.