Kostenbeitrag
(Kinder unter 2 Jahren können nicht in den Naturkindergarten aufgenommen werden und für Kinder zwischen 2-3 Jahren muss vorab eine Sondergenehmigung des Landratsamtes eingeholt werden.)
Betreuungszeit wöchentlich | Kostenbeitrag Ü3 | Kostenbeitrag U3 |
> 20-25 Std. | 190,- Euro | 290,- Euro |
> 25-30 Std. | 210,- Euro | 310,- Euro |
> 30-35 Std. | 230,- Euro | 330,- Euro |
> 35-40 Std. | 250,- Euro | 350,- Euro |
> 40-45 Std. | 270,- Euro | 370,- Euro |
Der Beitrag ist direkt an die Trägerin zu entrichten.
Da der Naturkindergarten eine staatl. geförderte Einrichtung ist, wird der Elternbeitragszuschuss von 100 € ab dem dritten Lebensjahr pro Kind an die Einrichtung ausbezahlt. Dieser wird mit dem Kostenbeitrag verrechnet.
Der Krippenzuschuss kann für Kinder unter 3 Jahre beantragt werden.